AGB für Geige Nürnberg

1. Unterrichtszeit

 

1.1 Fester Termin

 

Zu Beginn der Mitgliedschaft wird ein fester regelmäßiger Termin für den Geigenunterricht vereinbart. Dieser kann bei Bedarf geändert werden, soweit beide Vertragsparteien mit dem geänderten Termin einverstanden sind. Eine Änderung des festen Termins ist maximal drei Mal im Jahr pro Schüler möglich.

 

Beispiel: Samstags, 17-18Uhr.

 

1.2 Dauer der Unterrichtsstunde

 

Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten lang. Die Stunde kann nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt begonnen werden (z.B. durch andere Zuganbindung) und nicht verlängert werden, wenn der Schüler zu spät kommt.

 

1.3 Schulferien

 

In den Schulferien findet der Geigenunterricht statt.

 

1.4 Feiertage

 

Fällt der feste Termin auf einen Feiertag, fällt er aus und kann nicht nachgeholt werden.

Zu Nachholstunden siehe Punkt 3.

 

 

2. Kosten

 

2.1 Kosten pro Stunde

 

Eine Unterrichtsstunde dauert 60 min lang und kostet 100 Euro.

 

2.2 Zahlart in den ersten Wochen („Probezeit“)

 

Weiterhin bietet Verena Tauschek an, die ersten Stunden bar und stündlich zu bezahlen.

Wer dies nicht möchte, darf gerne gleich gemäß Punkt 2.3 bezahlen. In dieser „Probezeit“

ist es möglich jederzeit ohne Abgabe einer schriftlichen Kündigung (siehe Punkt 5), nicht

mehr zu kommen.

 

Die Probezeit umfasst den Rest des angebrochenen Monats, in dem der

Unterricht beginnt. Sollte nur die erste Unterrichtsstunde

auf den Rest des angebrochenen Monats entfallen, darf auch der darauf folgende Monat

stündlich und bar bezahlt werden.

 

Im Anschluss tritt Punkt 2.3 in Kraft und der Unterrichtsvertrag (diese AGB, die die

Lehrerin dem Schüler / der Schülerin ausgedruckt mitgibt) muss spätestens

unterschrieben abgegeben werden.

 

Beispiel 1: Max Mustermann beginnt seinen Unterricht am 15.05.2013. Er darf im Monat

Mai die 2., 3.,… Stunde bar und stündlich bezahlen, wenn er dies wünscht. Ab

Juni 2013 ist der Monatsbeitrag fällig.

 

Beispiel 2: Max Mustermann beginnt seinen Unterricht am 31.05.2013. Da nur die

erste Stunde noch auf den Monat Mai entfällt, darf er im Juni

bar und stündlich bezahlen, wenn er dies wünscht. Ab Juli 2013 ist der

Monatsbeitrag fällig.

 

2.3 Zahlart normal (nach der „Probezeit“ von Punkt 2.2)

 

Das Geld für die Unterrichtsstunden wird monatlich (12 Raten im Jahr) bis spätestens

zum Dritten eines jeden Monats (Datum des Zahlungseingangs auf meinem Konto) für

eben diesen Monat überwiesen. Der Monatsbeitrag beträgt für jeden Monat gleich viel, und zwar 433,33 Euro.

 

Beispiel 1: Für August wird der Monatsbeitrag so überwiesen, dass er spätestens am

03.08.2013 auf meinem Konto eingegangen ist.

 

Beispiel 2: Aus 2.3 geht hervor, dass das Geld, wenn keine Kündigung erfolgt ist,

spätestens am 03.01., 03.02., 03.03., 03.04., 03.05., 03.06., 03.07., 03.08.,

03.09., 03.10., 03.11. und 03.12. auf dem Konto der Lehrerin eingegangen sein muss.

 

2.4 Aussetzen

 

Es ist nicht möglich, einen oder mehrere Monate mit den Zahlungen auszusetzen,

beispielsweise wegen eines längeren Urlaubs. In diesem Fall muss ggf. rechtzeitig gekündigt werden. Eine Ausnahme stellt eine mittel- bis langfristige gesundheitliche Beeinträchtigung dar, die ab deren spontanem Eintritt Geigenunterricht unmöglich macht, sofern diese von einem Arzt oder einer Ärztin bestätigt wurde, Bsp.: gebrochener Arm.

 

2.5 Rückerstattungen

 

Wenn der Schüler / die Schülerin eine Unterrichtsstunde versäumt, kann kein Geld

zurückerstattet werden. Jedoch bietet Verena Tauschek hier aus Kulanz Nachholstunden gemäß Punkt 3 an.

 

 

3. Nachholstunden

 

Ein besonderes Spezialangebot ist die Gewährung von Nachholstunden, die bei anderen Instrumentallehrern in der Regel nicht möglich sind.

 

3.1 Absage der Lehrerin

 

Sagt die Lehrerin einen Termin ab, so kann dieser nachgeholt werden.

 

3.2 Absage des Schülers / der Schülerin

 

Sagt der Schüler / die Schülerin einen Termin aus wichtigem Grund ab, so kann

dieser nachgeholt werden - jedoch maximal eine Stunde im Monat.

a) Ein wichtiger Grund ist beispielsweise Krankheit, ein Todesfall oder der eigene

Geburtstag.

b) Kein wichtiger Grund ist beispielsweise schönes Wetter oder eine Shoppingtour.

c) Eine Stunde, die weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt wird, wird nicht nachgeholt.

d) Auch eine Stunde, die gar nicht abgesagt wird, wird nicht nachgeholt. ("No Show")

 

3.3 Vorgeschlagene Nachholtermine

 

Für einen aus Grund 3.1 oder 3.2a ausgefallenen Termin bietet die Lehrerin zwei

Nachholtermine an. Fallen diese wieder aus Grund 3.1 oder 3.2a aus oder werden

abgelehnt, entfällt die Stunde vollkommen und wird nicht mehr nachgeholt. Der bereits gezahlte Preis für die Stunde wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. Wurde der Preis für die ausgefallene Stunde noch nicht bezahlt, muss er dennoch bezahlt werden.

 

Beispiel: Max Mustermann erkrankt an einer Sommer-Grippe und sagt fünf Tage im Voraus seine Geigenstunde am 01.07.2020 ab, in der Vorahnung, dass er da noch nicht

wieder gesund sein wird. Die Lehrerin schlägt ihm vor, am 08.07.2020 an seine

normale Stunde eine Stunde anzuhängen, um die Stunde nachzuholen. Max

Mustermann nimmt diesen Vorschlag gerne an. Am 08.07.2020 kann die Lehrerin

doch nicht, weil in der Arbeit spontan ein wichtiges Meeting festgesetzt wurde. Sie

schlägt Max Mustermann stattdessen den 10.07.2020, 19-20Uhr, vor. Max

Mustermann hat jedoch die nächsten Wochen Diverses geplant. Er möchte an seinem Motorrad schrauben, möglichst oft in der Freizeit draußen grillen. Die eine Stunde Geigenunterricht pro Woche reicht ihm eigentlich. Die macht Spaß! Aber mehr Unterricht braucht er eigentlich nicht. Es ist für ihn auch ok, dass die eine Stunde damals ausgefallen ist, man sieht sich ja im regelmäßigen Termin.

 

Anmerkung: Die Nachholstundenregelung stellte bisher selten ein Problem dar, musste jedoch eingeschränkt werden, da manch ein Schüler die Nachholstundenregelung inklusive Verschiebungen sehr stark ausgenutzt hat. Bei Terminvorschlägen der Lehrerin werden normale Arbeitszeiten und Fixtermine des Schülers beachtet.

 

 

4. Ausstattung

 

Der Schüler erklärt sich dazu bereit, eine funktionstüchtige Geige mit in den Unterricht zu nehmen. Es ist unumgänglich für Geigenunterricht eine eigene (Leih)Geige zu haben, auf der man sowohl im Unterricht spielen, als auch zu Hause üben kann. Gerne berät die Lehrerin bei Ausleihen (und Kauf).

 

Die Lehrerin empfiehlt (für den Unterricht) eine Akustik-Geige, u.a. da eine E-Geige ohne Boxen extrem leise ist und es sehr viel im Unterricht bringt, wenn LEhrerin und Schüler/in gleichzeitig spielen können und sich der Schüler / die Schülerin noch selber hört sowie die Lehrerin den Schüler / die Schülerin noch hört.

 

 

5. Kündigung

 

5.1 Kündigungsfrist

 

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und beginnt am Tag, wo die Kündigung den Vertragspartner / die Vertragspartnerin erreicht.

 

5.2 Form der Kündigung

 

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (also per Brief oder inkl. handschriftlicher

Unterschrift per E-Mail).

 

5.3 Was hat es mit der Kündgiungsfrist auf sich? Ein Beispiel.

 

Beispiel: Max Mustermann kündigt am 15. März. Für den Monat März hat er bereits das Geld überwiesen. Für die Stunden die noch bis zum 15. April entfallen bezahlt er in bar stündlich. Bis 15. April darf er weiterhin zum Unterricht kommen. Möchte er die verbleibenden Stunden nicht wahrnehmen, steht ihm dies frei. Die Pflicht zur Bezahlung der freiwillig und endgültig von ihm abgesagten Stunden entfällt hierdurch jedoch nicht.

 

 

Stand: 20.08.2023